Mit einer Brandschutzordnung werden die regeln für ein Verhalten im Brandfall festgeschrieben.
Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: A, B und C.
Die nachstehend angegebenen Verordnungen sind Muster-Verordnungen, da diese auf Landesebene verschieden sein können. Die Muster-Verordnungen wurden auf Bundesebene als Muster festgelegt. Wenn Sie wissen möchten, was für Sie gilt, sprechen Sie uns an!
DIN 14096
Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen
Muster – Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)
Für Beherbungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind im Einvernmehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle eine Brandschutzordnung zu erstellen und Feuerwehrpläne anzufertigen; die Feuerwehrpläne sind der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.
– MBeVO §12, Abs. 3 (Mai 2014)
Muster – Verkaufsstättenverordnung (MVKVO)
Der Betreiber einer Veraufsstätte hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen.
– MVKVO §27, Abs. 1 (Juli 2014)
Muster – Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)
Der Betreiber oder ein vom ihm Beauftragter hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Aushang bekannt zu machen.
– MVStättVO §42 , Abs. 1 (Februar 2010)
Muster – Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)
Der Betreiber der Schule muss im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung anfertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen.
– MSchulbauR Kapitel 11 (April 2009)
Muster – Hochhausrichtlinie (MHHR)
Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle ist eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Aushang bekannt zu machen.
– MHHR Kapitel 9.2.1 (Februar 2012)
Muster – Krankenhausbauverordnung
Der Betreiber des Krankenhauses hat im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde eine Brandschutzordnung aufzustellen.
– MKhBauVO §36, Abs. 3 (Dezember 1976)
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