Brandschutzordnung nach DIN 14096

Mit einer Brandschutzordnung werden die regeln für ein Verhalten im Brandfall festgeschrieben.
Eine Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile: A, B und C.

  • Teil A
    • öffentlicher Aushang
    • richtet sich an alle Personen
  • Teil B
    • richtet sich vor allem an die Mitarbeiter
    • Mitarbeiter sind zu Unterweisen
  • Teil C
    • richtet sich an Mitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben
    • entsprechend betreffende Personen sind zu Unterweisen

Rechtsvorschriften und Norm:

Die nachstehend angegebenen Verordnungen sind Muster-Verordnungen, da diese auf Landesebene verschieden sein können. Die Muster-Verordnungen wurden auf Bundesebene als Muster festgelegt. Wenn Sie wissen möchten, was für Sie gilt, sprechen Sie uns an!

DIN 14096

Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und Aushängen


Muster – Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO)

Für Beherbungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten sind im Einvernmehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle eine Brandschutzordnung zu erstellen und Feuerwehrpläne anzufertigen; die Feuerwehrpläne sind der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen.

– MBeVO §12, Abs. 3 (Mai 2014)


Muster – Verkaufsstättenverordnung (MVKVO)

Der Betreiber einer Veraufsstätte hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen.

– MVKVO §27, Abs. 1 (Juli 2014)


Muster – Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO)

Der Betreiber oder ein vom ihm Beauftragter hat im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Aushang bekannt zu machen.

– MVStättVO §42 , Abs. 1 (Februar 2010)


Muster – Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR)

Der Betreiber der Schule muss im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle Feuerwehrpläne und eine Brandschutzordnung anfertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stellen.

– MSchulbauR Kapitel 11 (April 2009)


Muster – Hochhausrichtlinie (MHHR)

Im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle ist eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Aushang bekannt zu machen.

– MHHR Kapitel 9.2.1 (Februar 2012)


Muster – Krankenhausbauverordnung

Der Betreiber des Krankenhauses hat im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde eine Brandschutzordnung aufzustellen.

– MKhBauVO §36, Abs. 3 (Dezember 1976)

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