Auch in der Phase 7 wurde praxisgerecht eine Verlagerung der Leistung „Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Auswertung der brandschutzrelevanten Teile des Leistungsverzeichnisses“ in die Besondere Leistung überführt, so dass nunmehr auch dort keine Grundleistungen anstehen.
– Leistungsbild und Honorierung, Nr. 17 (Leistungen für Brandschutz), AHO-Fachkommission „Brandschutz“, Stand Juni 2015, S. 28
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.