V – Ausführungsplanung

LP V – Ausführungsplanung

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept.
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts einschließlich der Auflagen der Genehmigung.
  • Erstellen der Brandfallsteuermatrix.
  • Mitwirken bei der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen.
  • Mitwirkung bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation.
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind.
  • Zusammenstellen der Ergebnisse.

– aufgestellt nach Leistungsbild und Honorierung, Nr. 17 (Leistungen für Brandschutz), AHO-Fachkommission „Brandschutz“, Stand Juni 2015, S. 25-28

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