Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz umfasst sämtliche Maßnahmen, die getroffen werden, um eine Entstehung oder im weiteren Verlauf die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern oder zu minimieren. Somit fällt in Großteil unserer Tätigkeit unter diese Sammlung.


Ein Gerichtsurteil zum Thema Brandschutz (OVG Münster 10A 363/86):

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende >>jederzeit<< gerechnet werden muss!

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