Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte

Brandschutzhelfer (im Gesundheits- und Sozialwesen auch „Selbsthilfekräfte“) nach ASR A2.2 sind Personen mit besonderen brandschutztechnischen Aufgaben in Betrieben.


Wir bilden Ihre Mitarbeiter aus!

– Ansicht unserer PowerPoint-gestützten Präsentation im Rahmen der Ausbildung zu Selbsthilfekräften

Sie benötigen einen Kompetenten und Praxisnahen Ausbildungspartner für Ihre Mitarbeiter? Dann sind Sie bei uns Goldrichtig!

Wir bieten die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Selbsthilfekräften in allen Bereichen an.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir arbeiten mit Ihnen zusammen ein Maßgeschneidertes Angebot aus!


Empfehlung der Anzahl an Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte pro Wirtschaftszweig:

  • Land-, Forstwirtschaft und Fischerei
    • Alle Mitarbeiter
  • Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erzen
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Verarbeitendes Gewerbe
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Energieversorgung
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Baugewerbe
    • Alle Mitarbeiter
  • Handel, Instandhaltung und Fahrzeugreparaturen
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Verkehr und Lagerei
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Gastgewerbe
    • Alle Mitarbeiter
  • Information und Kommunikation
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
    • Quote mindestens 8%, um Abwesenheitszeiten aufzufangen
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
    • Quote mindestens 8%, um Abwesenheitszeiten aufzufangen
  • Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
    • Quote mindestens 8%, um Abwesenheitszeiten aufzufangen
  • Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
    • Quote mindestens 8%, um Abwesenheitszeiten aufzufangen
  • Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
    • Quote mindestens 8%, um Abwesenheitszeiten aufzufangen
  • Erziehung und Unterricht
    • Alle Mitarbeiter
  • Gesundheits- und Sozialwesen
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Kunst, Unterhaltung und Erholung
    • Mindestens die erforderliche Quote pro Schicht einhalten
  • Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
    • Quote mindestens 8%, um Abwesenheitszeiten aufzufangen

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