VIII – Objektüberwachung

LP VIII – Objektüberwachung

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei (flexibel zu vereinbaren) Begehungseinheiten.
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz.
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen.
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran.
  • Erstellen eines Statusberichts einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme.

– aufgestellt nach Leistungsbild und Honorierung, Nr. 17 (Leistungen für Brandschutz), AHO-Fachkommission „Brandschutz“, Stand Juni 2015, S. 28-31

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