II – Vorplanung

LP II – Vorplanung

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellrechtlichen Anforderungen aufgrund Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzepts sowie eventuell beanspruchter Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzepts einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für anlagentechnische Maßnahmen.
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahmen und des anlagentechnischen Konzepts.
  • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse.

– aufgestellt nach Leistungsbild und Honorierung, Nr. 17 (Leistungen für Brandschutz), AHO-Fachkommission „Brandschutz“, Stand Juni 2015, S. 22-23

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