VI – Vorbereiten der Vergabe

LP VI – Vorbereiten der Vergabe

Für die Phase 6 wurde nunmehr auch das „Beraten der Objekt- und Fachplaner bei der Erstellung der brandschuztechnischen Teile des Leistungsverzeichnisses“ als Besondere Leistung ausgewiesen, da diese Beratung als Erkenntnis aus früheren Fassungen dieses Heftes nicht regelmäßig bei allen Projekten angefragt wurde und damit nicht eine Grundleistung rechtfertigt. Die weiteren Besonderen Leistungen sind unverändert aus den früheren Fassungen des Heftes fortgeführt.

– Leistungsbild und Honorierung, Nr. 17 (Leistungen für Brandschutz), AHO-Fachkommission „Brandschutz“, Stand Juni 2015, S. 28

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